Allgemeine Lieferbedingungen der Avesco AG

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Verpackungsmaterial verrechnen wir zu Selbstkosten, es wird von uns nicht zurückgenommen. Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns anzubringen. Retoursendungen, die absolut neuwertige Ware original verpackt enthalten, werden wie folgt vergütet:

  1. Bis spätestens 30 Tage nach unserem seinerzeitigen Versand wieder bei uns eintreffende Ware zu:
    • S = Lagerartikel
      95% des fakturierten Nettowarenwertes für lagerhaltige Teile
    • N = Nicht-Lagerartikel
      75% des fakturierten Nettowarenwertes für nicht lagerhaltige Teile
    • X = Keine Rücknahme
      0% des fakturierten Nettowertes für Teile ohne Rücknahme
  2. Nach 30 Tagen eintreffende Ware wird nur ausnahmsweise und nach individueller Absprache zurückgenommen.

Den Status der Ware finden Sie auf der Offerte, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung.

Jeder Retoursendung ist der vorgedruckte von Ihnen ergänzte Rückgabeschein beizulegen (er hängt an unserem Lieferschein). Nicht zurückgenommen werden Teile, die beschädigt, gebraucht oder nicht original verpackt sind; ferner Teile aus Werkslieferungen, sämtliche Gummiware, Hydraulikschläuche, Dichtungsware, Keilriemen sowie Teile, die in unserem Lieferschein ausdrücklich als nicht retournierbar bezeichnet sind. Weitergehende Ansprüche aus fehlerhaften Teilen, insbesondere Schadenersatzansprüche aus direkten und indirekten Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Neuteile geben wir mit einer Garantie von 6 Monaten ab.

Zusatzbedingungen für Austauschteile:

1.

Wir tauschen total revidierte gegen defekte Aggregate/Teile zu folgenden Bedingungen aus:

1.1

Das defekte Aggregat soll uns innert 7 Tagen franko retourniert werden.

1.2

Aggregate, deren Reparaturen erfahrungsgemäss eine einheitliche Rechnungsstellung erlauben, fakturieren wir zu festen Preisen, Aggregate mit grösseren Abweichungen nach Aufwand.

2.

Bei Auslieferung gegen Barzahlung oder gegen Nachnahme, oder wenn das defekte Aggregat nicht innert 7 Tagen in reparaturfähigem Zustand retourniert wird, fakturieren wir 85 % des Neuteilpreises.

3.

Austauschteile geben wir mit einer Garantie von 12 Monaten ab.

3.1

Macht der Kunde eine Bestellung aufgrund eines Garantieanspruches, so muss er den Garantieanspruch bei der Bestellung geltend machen, ansonsten der Garantieanspruch verwirkt ist.

3.2

Bei berechtigtem Anspruch erteilen wir eine Gutschrift für den beanstandeten und bereits fakturierten Teil.

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Die Avesco AG mit ihren Sparten Baumaschinen, Bautechnik und Energiesysteme beliefert Kunden aus verschiedenen Industrien mit massgeschneiderten Produkten und Services.

Wir haben alle relevanten Inhalte für Sie zusammengestellt und unseren acht Hauptindustrien zugeteilt.