Dichtigkeit für Wärmepumpen

Kontrolle der Dichtigkeit von Kältemittelkreisen

Haben Sie eine Wärmepumpe einbauen lassen?

Gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV vom 18. Mai 2005 muss der Kältekreislauf bei allen Anlagen und Geräten mit mehr als 3 kg Kältemittel periodisch auf Dichtheit geprüft werden.

Für die Häufigkeit der Kontrollen gilt folgender Kontrollzyklus

  • Kälteanlagen, Wärmepumpen und Geräte die vor Ort zusammengebaut werden: Erste Dichtigkeitskontrolle zwei Jahre nach Inbetriebnahme, weitere Dichtigkeitskontrollen jährlich.
  • Werksfertige Kompaktanlagen und Geräte gemäss Norm SN EN 378: Dichtigkeitskontrolle sechs Jahre nach Inbetriebnahme, zweite Dichtigkeitskontrolle nach weiteren vier Jahren, weitere Dichtigkeitskontrollen alle zwei Jahre.

Umfang der Kontrolle

  • Fachmännische Prüfung gemäss gesetzlichem Kontrollzyklus
  • Eintragen der Dichtigkeitsprüfung in das Kontrollheft.

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