Schulung Nr.: T160-T163Arbeitstechnik und Arbeitssicherheit
Sprachen: DE
Neu
Sicheres Transportieren von Baumaschinen - CZV-Kurs für Chauffeure
Mit Fachkenntnissen der aktuellen Gesetzesgrundlagen und durch praktische Anwendungen, erwerben die Teilnehmenden die nötige Sicherheit im Strassenverkehr sowie beim Beladen und Entladen von Baumaschinen. Die korrekte Bedienung während des Be- und Entladens von Baumaschinen ist dabei eine besondere Herausforderung. Zudem ist die Lastverteilung und Ladungssicherung sehr anspruchsvoll. Mit Kenntnissen der erforderlichen Grundlagen erwerben die Teilnehmenden die nötige Sicherheit, um eine gesetzlich konforme Ladungssicherung nach neuestem Stand der Technik gewährleisten zu können.
Schulung Nr.: T150Arbeitstechnik und Arbeitssicherheit
Sprachen: DE
Sicherer Umgang mit Fahrmischer (Spezialkurs) - CZV-Kurs für Chauffeure von Fahrmischer
Durch stetige Weiterbildung wird die Sicherheit gefördert. Insbesondere der Umgang mit Fahrmischern erfordert spezifische Kenntnisse. Mit Fachkenntnissen der aktuellen Gesetzesgrundlagen und durch praktische Anwendungen, erwerben die Teilnehmenden die nötige Sicherheit im Strassenverkehr sowie beim Beladen und Entladen und der Wartung von Fahrmischern. Transportieren von Frischbeton erfordert besondere Kenntnisse im Fahr- sowie im Umschlagbetrieb. Anhand praktischer Beispiele erkennen die Teilnehmenden, dass durch Fehlmanipulationen rasch hohe Schäden entstehen können, welche unnötige Kosten verursachen.
Schulung Nr.: T170Arbeitstechnik und Arbeitssicherheit
Sprachen: DE
Sicheres Transportieren und Beladen von Schüttgütern - CZV-Kurs für Chauffeure
In verschiedenen Betrieben müssen Chauffeure Lastwagen mit Schüttgütern, wie Kies und Sand selbständig beladen Mit Fachkenntnissen über Arbeitssicherheit und der aktuellen Gesetzesgrundlagen und durch praktische Anwendungen erwerben die Teilnehmenden die nötige Sicherheit beim Beladen mit Baumaschinen und Abkippen von Schüttgütern sowie beim Transport im Strassenverkehr.
Zusätzlich wird diese Schulung an die obligatorische Weiterbildung für Berufschauffeure gemäss Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) mit 7 Stunden angerechnet.